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Agentur suchenRisikoversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme
Die Barmenia PreRisk deckt für einen geringen Beitrag ein hohes Todesfallrisiko ab und hilft so, bei einem Todesfall die finanzielle Situation im familiären oder im betrieblichen Umfeld zu stabilisieren.
Das Besondere an der Barmenia PreRisk: Sie ist mehr als eine gewöhnliche Risikoversicherung für den Todesfall. Mit der Barmenia PreRisk sorgen Sie auch für sich selbst vor, und zwar für Situationen, in denen Sie finanzielle Hilfe besonders gut gebrauchen können. Bei einer schweren Erkrankung mit einer prognostizierten Lebenserwartung von höchstens 12 Monaten können Sie auf Wunsch den Kapitalbetrag aus Ihrer Barmenia PreRisk auch schon zu Lebzeiten erhalten (z.B. für besondere medizinische Behandlungen/Therapien, teure Medikamente, individuelle Pflege).
Leistungen | Details |
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Todesfall | im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme aus Ihrer Risikolebensversicherung gezahlt (z. B. an Ihre Hinterbliebenen) |
Krankheit | bei schwerer Erkrankung mit einer prognostizierten Lebenserwartung von höchstens 12 Monaten und einer verbleibenden Versicherungsdauer von mindestens 15 Monaten können Sie auf Wunsch die vereinbarte Versicherungssumme aus der Barmenia Risikolebensversicherung auch schon zu Lebzeiten erhalten |
Ablauf der Versicherung | bei Ablauf der Versicherung erfolgt ggf. die Auszahlung des Überschussguthabens bei "Verzinsliche Ansammlung" oder "Fondsanlage" |
Optionen | Details |
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gleichbleibender Beitrag | kalkulieren Sie mit einem festen Beitrag - jetzt und in Zukunft! |
variabler Beitrag | beginnen Sie mit einem besonders günstigen Beitrag und lassen Sie ihn ganz nach Ihrem Bedarf jährlich steigen |
Nachversicherungsgarantie bei Änderung der Lebenssituation | erhöhen Sie Ihre Risiko-Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn Sie z. B. heiraten, ein Kind bekommen oder sich selbstständig machen |
ergänzende Absicherungsmöglichkeiten | z. B. Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung |
günstigere Beiträge | z. B. für Nichtraucher |
Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung können steuerlich im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Leistung aus einer Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei.